Nauka prawa Hansa Kelsena
DOI:
https://doi.org/10.12775/SIT.2011.002Keywords
Kelsen, Grundnorme, positives Recht, Reine Rechtslehre, Verfassungsrecht, Stufenbau, RechtsordnungAbstract
Mit dem Namen Hans Kelsen verbindet sich in der Rechtswissenschaft der Name eines Gelehrten, der in den neun Jahrzehnten seines Lebens – wie kein anderer Rechtslehrer – die Juristen in Theorie und Praxis mit seinem Schrifttum angesprochen hat. Das Schaff en von elsen umfasst in gleicher Weise Arbeiten zur allgemeinen Theorie des Rechts, der Rechtsphilosophie, allgemeinen Staatslehre, dem Verfassung-, Verwaltungs – und Volkerrecht. Wer von dem rechtswissenschaftlichen Werk Kelsens spricht, denkt zumeinst vor allem an seien “Reine Rechtslehre”. In diesem Werk, war er bemuht eine reine. d.h. von aller politischen Ideologie und allen naturwissenschaftlichen Elementen gereinigte Rechttheorie zu entwickeln. Kelsen wollte alles von seiner Reien Rechtslehre ausscheiden, was nicht zum positive Recht zu zahlen ist. Die Reine Rechtslehre Kelsens hat daher, wie ubrigens jede allgemeine Rechtslehre, einen blos beschreibenden Charakter. Kelsen war nur fi ktiv und hypthetisch imstande, aus seiner Sicht eine Begrundung des positive Rechts zu geben. Er sieht sie in der sogenannten Grundnorm gegeben. Sie ist fur Kelsen “die objektive Geltung begrundende Voraussetzung”. Sie wird von Kelsen nicht nur als fi ktiv, sondern auch als inhaltsleer betrachtet. Das bedeutet, dass die Grundnorm eine inhaltsleere und fi ktive Hilfgrose ist, die als formaler Zurechnungspunkt die Positivitat des Rechts, beginnend mit der historisch ersten Verfassung, die nach Kelsen jeden Stattsordung eigen ist, erst ermoglicht. In seinem Bemuhen um eine moglichts weite Erfassung des positive Rechts hat Kelsen die Lehre von der Grundnorm und mit ihr von der Begrundung der Positivitat des Rechts die sich nach ihm in der historish ersten Verfassung ausdruckt, genutzt, um deren Weiterentwicklung in einer Folge von aufeinander abgestimmten Rechtssatzformen darstellen, die infolge der Stufenformigkeit dieser ihrer Darstellung als Lehre vom Stufenbau der Rechtsordnung bekannt geworden ist. Diese Lehre vom Stufenbau der Rechtsordnung hat Kelsen erstmals in der 1. Aufl age von “Reine Rechtslehre” vertreten, die aber, nicht orginal von ihm, sondern von seinem Schuler Adolf merkl stammt. Mit der Ubernahme der Lehre vom Stufenbau der Rechtsordung hat Kelsen seine Lehre dynamisiert und ihr Bezug auf die Lebensnahe seiner Rechtstheorie uberhaupt eine besondere Kraft verliehen. Als derartige Stufenbau der Rechtsordung konnen die Verfassungsgesetze, die einfachen Gesetze und die Verordnungen, als Aufeinanderfolge von generell abstrakten Normen gennant warden, welche als individuell konkrete Normen die Verwaltungsakte sowie die Gerichtsurteile und hernach die Vollstreckungakte folgen. Der Rang diesem Stufenbau selbst sich prazise nach seiner derogatorischen Kraft. Die Lehre des positive Rechts von Kelsen bezieht sich auf den normative Bereich der geltenden Rechtsordnung. Alles nicht Normative, sei es religios, philosophisch, ideologisch und weltanschaulich bedingt, wollte Kelsen ebenso ausgeschlossen wissen, wie alles Prapositive, womit vor allem das Naturrecht gemeint ist. Kelsen hat zwar zugegeben, dass das Naturrecht seiner Konkretisierung bedarf, hat sich aber ein Nacheinander von Naturrecht und positive Recht nicht vorstellen konnen. Es ware aber falsch anzunehmen, Kelsen hatte die Moral nicht wahregenommen. Er tat dies wohl, hat aber in seiner Rechtslehre auserhalb des normativen Bereiches gehalten und nicht zum Gegenstand seiner wissenschaftlichen Arbeit zum Rechtsleben gemacht, die er nur auf das positive Recht beschrankte. Kelsen hat klar und deutlich die Moglichkeiten und Grenzen des positives Rechts in normativen Sicht aufgedeckt und so die entscheidende Voraussetzung geboten, das Wissen um das positive Recht mit dem Gewissen um seine Anwendung zu verbinden.
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