Pompeius Magnus, sein drittes Konsulat und "senatus consultum ultimum"
DOI:
https://doi.org/10.12775/BPMH.2012.011Abstract
Der Gegenstand der Überlegungen ist der außerordentliche Beschluss des Senats (sog. senatus consultum ultimum – SCU), der 52 v. Ch. gefasst wurde, um die Unruhen in Rom nach der Ermordung Clodiuses durch Milo und dem Wahl Pompeius zum Konsul sine collega abzuwenden. Aufgrund “communis opinio” wurde das SCU damals gefasst, als die im Senat überwiegenden Optimaten mit den politischen Gegnern defi nitiv abrechnen wollte. Die Fassung des außerordentlichen Beschlusses im Jahr 52 v. Ch. ist aber wahrscheinlich aus anderen Gründen entstanden. Die politische Situation war damals besonders schwer. Die führenden Optimaten waren so sehr verzweifelt, dass sie das SCU u. a. an Pompeius, der damals nur ein Prokonsul war, gerichtet haben. Im Fall dieses SCUs ging es nicht um das Auft reten gegen einige konkrete Personen, sondern um die Schaff ung der Ordnung in Rom. Das ist durch die Tatsache bewiesen, dass zu der für das SCU charakteristischen Formel noch eine Anordnung des Senats hinzugegeben wurde: Pompeius soll eine Soldateneinrückung im ganzen Italien berufen. Pompeius hat die Aufgabe erst dann übernommen, als er zu dem consul sine collega ernannt wurde. Damals war seine Tätigkeit lege artis. Pompeius wollte damit deutlich zeigen, dass man die Probleme lösen kann und die Täter härter bestrafen als normalerweise – rechtmäßig, auch wenn das nur dem Anschein nach ist. Die Einzigartigkeit der Situation liegt in der Tatsache, dass die Optimaten seine politischen Gegner nicht losgeworden sind, wie es vorher bei dem SCU-Beschluss war. Als sie dem Pompeius die Macht übergaben, haben sie seine Dominanz verloren. Pompeius ist aus dem Konfl ikt gestärkt herausgegangen, und seine Tätigkeit im Jahr 52 v. Ch. wurde als im Rahmen des dritten Konsulats in Erinnerung behalten, statt im Rahmen des außerordentlichen Senatsbeschlusses.
Downloads
The publisher's shop:
Veröffentlicht
Zitationsvorschlag
Ausgabe
Rubrik
Lizenz
Die Autoren sind verpflichtet, alle bei der Erstellung des Beitrages beteiligten Autoren zu benennen und (falls zutreffend) die Finanzierungsquellen der Publikation bekanntzugeben, sowie den Beitrag der Forschungsinstitutionen, Verbände und anderen Einrichtungen („financial disclosure“) aufzuführen. Bei Beiträgen, die von zwei oder mehreren Autoren verfasst wurden, sind die Autoren verpflichtet, der Redaktion eine Stellungnahme über den Beitrag einzelner Autoren (einschließlich ihre Zugehörigkeit und Angabe des Autors / Autoren der Konzepte, Annahmen, Methoden etc.) zu übermitteln. Die Hauptverantwortung für den Text trägt der ihn einreichende Autor. Ferner bestätigt der korrespondierende Autor mit der Einreichung, dass alle beteiligten Autoren einer Veröffentlichung zustimmen.
Bitte beachten Sie, dass die Redakteure des Bulletins der Polish Historical Mission das Anti-Plagiat-Programm iThenticate verwenden. Seit 2016 wird jeder Artikel auf Echtheit geprüft. Die Herausgeber erklären, dass aufgedeckte Fälle von wissenschaftlichem Fehlverhalten dokumentiert werden und durch Anzeige bei den entsprechenden Einrichtungen (Arbeitgeber der Autoren, wissenschaftliche Institutionen und Verbände, etc.) der Öffentlichkeit bekanntgegeben werden. Die Erklärung ist ist auch in Form eines Word-Dokuments verfügbar: Eklärung des Autors / der Autoren.
Stats
Number of views and downloads: 1023
Number of citations: 0