Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu Ehegattensplitting und eingetragenen Lebenspartnerschaften vom 7. Mai 2013
DOI :
https://doi.org/10.12775/CLR.2014.008Mots-clés
Bundesverfassungsgericht Beschluss, Familienrecht, Ehegattensplitting, Lebenspartnerschaft in Deutschland, verschieden- und gleichgeschlechtliche Partnerschaften in Polen und in anderen RechtsordnungenRésumé
Der Artikel analysiert den Beschluss des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013, in dem das Gericht die steuerliche Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft durch die Vorschriften des Einkommenssteuerrechts über das Ehegattensplitting für verfassungswidrig erklärte. Nach Darstellung des Beschlusses wird die Entscheidung in die Entwicklung der Rechtsprechung zu den Lebenspartnerschaften eingeordnet: Sie ist der vorläufige Abschluss einer Reihe höchstrichterlicher Entscheidungen, mit denen das deutsche Verfassungsgericht die Institutionen von Ehe und Lebenspartnerschaft zunehmend angeglichen hat. Diese Angleichung wird im Lichte der Literatur kritisch bewertet und abschließend den Entwicklungen in Polen und anderen Rechtsordnungen gegenübergestellt, die im Wesentlichen drei Lösungsmodelle kennen: die Öffnung der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare, die Einführung eines „Eheersatzinstituts“ für gleichgeschlechtliche Paare oder die Schaffung einer Partnerschaft für gleich- und verschiedengeschlechtliche Paare neben der Ehe („Ehe light“).Téléchargements
Publiée
2014-12-01
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1.
ŁASZEWSKA-HELLRIEGEL, Martyna et HELLRIEGEL, Christoph. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu Ehegattensplitting und eingetragenen Lebenspartnerschaften vom 7. Mai 2013. Comparative Law Review. Online. 1 décembre 2014. Vol. 17, pp. 145-167. [Accessed 26 mai 2024]. DOI 10.12775/CLR.2014.008.
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