@article{Perłakowski_2013, title={Trzech ministrów, żupy i… łut szczęścia. Kontrakt dzierżawny salin królewskich w 1736 r.}, volume={25}, url={https://apcz.umk.pl/KLIO/article/view/KLIO.2013.018}, DOI={10.12775/KLIO.2013.018}, abstractNote={<p>Im Beitrag wird auf den Vertrag eingegangen, den drei Minister des Königs August III. von Wettin, nämlich Aleksander Józef Sułkowski, Heinrich von Brühl und Jan Kanty Moszyński, mit dem königlichen Schatz für die Pacht der Salinen in Wieliczka, Bochnia und Rothreußen (Stara Sól, Sambor) und der sog. Salzlager an der Weichsel (in Dybów und Bromberg) geschlossen haben. Der Vertrag sollte acht Jahre (vom 1.07.1736–1.07.1744) gelten, und seine Bestimmungen waren für alle drei genannten Minister günstig. Als Vertragspartner verpflichteten sie sich, jährlich einen Betrag von 130.000 Talern (650.000 Tynfen) an den königlichen Schatz abzuführen, was jedoch keine große Summe war. Zusätzlich waren sie verpflichtet, jedes Jahr unentgeltliche Salzkontingente an Adelige abzuliefern. Die Minister konnten auf beachtliche Erlöse aus den gepachteten Gruben und aus Salzverkauf vor Ort und an den strikt festgelegten Stellen tiefer im Land (Salzlager) rechnen. Ein Jahr nach dem Vertragsschluss verstarb Jan Kanty Moszyński (1737). Ein neuer Vertrag wurde mit August III. von A. J. Sułkowski und Brühl unterzeichnet. Zwar waren die vertraglichen Gebühren, die an den königlichen Schatz abzuführen waren, diesmal ein wenig höher, die Erlöse aus den Gruben gehörten jedoch nur zwei, nicht mehr drei, Personen. Nachdem Aleksander Józef Sułkowski 1738 seines Amtes enthoben worden war und Dresden hatte verlassen müssen, blieb Heinrich von Brühl der einzige Pächter von Salinen. Das bisschen Glück und die Gnade des Königs erlaubten es ihm, aus den Kronsalinen erhebliche Erlöse zu schöpfen und seine Besitztümer wesentlich zu vergrößern.</p>}, number={2}, journal={Klio - Czasopismo Poświęcone Dziejom Polski i Powszechnym}, author={Perłakowski, Adam}, year={2013}, month={sie.}, pages={117–142} }