Objektive Anfechtungsvoraussetzungen von actio Pauliana im deutschen und polnischen Recht
DOI:
https://doi.org/10.12775/CLR.2015.015Keywords
actio Pauliana, Anfechtung, vergleichende Analyse, das polnische und deutsche Recht, Anfechtungsklage, AnfechtungsgesetzAbstract
In fast allen europäischen Ländern ist die paulianische Anfechtungsklage (actio Pauliana) ein Korrekturmittel, dazu geschaffen, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen und Gläubigerbenachteiligung zu beseitigen. Das ist eine Ausnahme von der Regel, dass der Schuldner die Freiheit in Verfügungen über sein Vermögen hat. Als Hauptziel der actio Pauliana wird der Gläubigerschutz vor Schuldnerzahlungsunfähigkeit dargestellt. Das deutsche Anfechtungsgesetz und das polnische Zivilgesetzbuch regeln sowohl objektive als auch subjektive Voraussetzungen der Anfechtung.
Wenn es um objektive Voraussetzungen in diesen zwei Rechtsystemen geht, sind die Ähnlichkeiten weitgreifend. Andererseits kann die vergleichende Analyse zur Stellung von Postulaten führen, wie die Klage im polnischen Recht effektiver funktionieren könnte. Beispielsweise schützt das Anfechtungsgesetz den Gläubiger vor Rechtshandlungen. Dieser Begriff hat eine breitere Bedeutung als das polnische „Rechtsgeschäft“ und erweitert positiv den Anwendungsbereich von actio Pauliana in Deutschland.
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